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Bachelorarbeit Zulassung

Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 15:02
von Eda
Guten Tag,

ich befinde mich im 5. Semester im Bachelor (Lehramt Sonderpädagogik). Da ich im letzten Wintersemester ein Auslandssemester absolviert habe, liege ich was die CPs angeht zurück. Im Sommersemester würde ich aber trotzdem gerne die Bachelorarbeit schreiben und mein Master rechtzeitig beginnen. Das Problem ist, dass ich bis April zu der Zeit wo man sich anmelden sollte für die Bachelorthesis mindestens 120 CPs bekommt. Leider ist es nicht möglich für mich bis April diese Cps zu erreichen. Hinzu kommt dass ich ein Modul im nächsten Wintersemester nachholen muss, da ich es im diesen Semester nicht absolvieren kann, da es aufbauend ist. Bedeutet es für mich, dass es garnicht möglich sein wird, mein Master nächstes Wintersemester zu beginnen?

Danke im Voraus für die Rückmeldung

Re: Bachelorarbeit Zulassung

Verfasst: Mi 4. Sep 2024, 14:26
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Eda,

1) Ich würde Sie bitten, sich die Informationen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen für einen Lehramtsmasterstudiengang Universität Hamburg nochmals durchzulesen: www.uni-hamburg.de/la-master.

2) Bitte beachten Sie, dass Sie zur Bewerbung (Bewerbungsfrist Wintersemester 2025/26: 01.06.2025 - 15.07.2025), 120 LP und die Anmeldung der Bachelorarbeit nachweisen müssen.

Bitte besprechen Sie diese Frage mit der ZPLA, wenn Sie sich (a) für einen Lehramtsmasterstudiengang zum Wintersemester 2025/26 bewerben möchten und (b) unsicher sind, ob Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen können.

3) Alle internen Bachelorstudierenden, die sich erfolgreich für einen Lehramtsmasterstudiengang beworben haben und zum Zeitpunkt der Immatrikulation den für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen haben, bleiben parallel zur Neuimmatrikulation in den Masterstudiengang im Bachelor immatrikuliert (siehe "Bachelorstudium an der Universität Hamburg" - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html).

Es ist also möglich, im ersten Fachsemester des Masterstudiengangs noch Leistungen für den Bachelor zu erbringen und diesen abzuschließen. Der Bachelor muss jedoch innerhalb des ersten Mastersemesters (d.h. bis zum 31.03.) abgeschlossen werden.

Sie können also noch Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor erbringen, auch wenn Sie bereits im Master immatrikuliert sind, sofern Sie (a) zuvor die Zugangsvoraussetzungen erfüllt haben, um sich überhaupt bewerben zu können und (b) den Bachelor dann innerhalb des ersten Mastersemesters abschließen.

Liebe Grüße
Thomas Walter