Lieber Aaron Remkes,
"kann ich mich für eine medizinsiche Promotions als eingeschriebener Medizinstudent auch nur unter den regulären Bewerbungsfristen bewerben?"
Ich gehe davon aus, dass Sie von der Medizinischen Fakultät bereits die Bestätigung für Ihr Promotionsvorhaben erhalten haben und nun die Immatrikulation für das Promotionsstudium beantragen möchten, indem Sie das entsprechende "Bewerbungsformular" in STiNE ("Online-Bewerbung" -> "Studienangebot durchsuchen") abschicken.
Dieser
Antrag auf Immatrikulation, den Promotionsstudierende durch Absenden eines "Bewerbungsformulars" in STiNE stellen, ist keine Bewerbung, da das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Promotionsstudium an der Universität Hamburg immer über die zuständige Fakultät läuft (siehe
www.uni-hamburg.de/promotion).
Die "Bewerbungsformulare" in STiNE werden also in diesem Kontext nur aus technischen Gründen für den Antrag auf Immatrikulation für das Promotionsstudium genutzt.
Die Bewerbungsfristen für "reguläre" Studiengänge (Bachelor, Master etc.) sind daher für die Immatrikulation für Promotionsstudium bzw. für den entsprechenden Antrag nicht relevant.
Der Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium kann daher jederzeit ohne besondere Fristen gestellt werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter