Bearbeitet Immatrikulationsunterlagen bei Studiengangwechsel
Hallo,

ich wollte fragen, ob ich bei der Immatrikulation eines Studiengangwechsels, meinen alten Immatrikulationsbescheid einreichen muss. In der Checkliste steht nämlich "Bescheinigung der Universität Hamburg über die Anerkennung" und ich habe nicht richtig verstanden, was damit gemeint ist.

mit freundlichen Grüßen

Jessica
Re: Immatrikulationsunterlagen bei Studiengangwechsel
Hallo Jessica,

die Bescheinigung über die Anerkennung müssen nur diejenigen zugelassenen Bewerber:innen einreichen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. Da dieses bei Ihnen (laut System) nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung ein (Abiturzeugnis, alle Seiten!).

Mit besten Grüßen,
BK
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