Nachrückverfahren/ Restplatzverfahren
Verfasst: Mo 23. Sep 2024, 12:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es richtig, dass die Studiengänge für das Restplatzverfahren noch nicht einsehbar sind?
Ich wollte außerdem fragen, ob eine Öffnung einer bestehenden auch nötig ist wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war.
ist es richtig, dass die Studiengänge für das Restplatzverfahren noch nicht einsehbar sind?
Ich wollte außerdem fragen, ob eine Öffnung einer bestehenden auch nötig ist wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war.