Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Abgabe meiner Masterarbeit und werde diese voraussichtlich Ende Oktober einreichen. Direkt nach dem Masterabschluss möchte ich mit meiner Promotion beginnen, idealerweise noch im Wintersemester 2024/25.
Nun frage ich mich, ob ich den Semesterbeitrag für meinen Master weiterhin zahlen soll, bis ich die Promotion beginne. Falls ich mich nach der Masterarbeit erst für die Promotion einschreiben kann, müsste ich dann möglicherweise den Beitrag zwei Mal in einem Semester zahlen?
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation oder weiß, wie die Regelungen an der Universität Hamburg dazu aussehen? Gibt es eine Telefonnummer?
Vielen Dank für eure Hilfe!