Lieber linus.gangloff,
1) "Ich habe dann durch eine andere Studentin erfahren, dass ich der Uni Hamburg noch einen Versicherungsnachweis hätte zukommen lassen sollen."
Das ist
fast richtig.
a) Wir erhalten von Ihnen
keine Unterlagen (weder elektronisch noch in Papierform) über Ihren Krankenversicherungsstatus.
b)
Aber, eine notwendige Bedingung für die endgültige Immatrikulation an der Universität Hamburg (siehe
www.uni-hamburg.de/ae) ist,
dass uns eine elektronische Meldung des Krankenversicherungsstatus durch eine bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse über das elektronische Studenten-Meldeverfahren ("ESMV") vorliegt.
Bitte informieren Sie sich auf unserer entsprechenden Website (
www.uni-hamburg.de/kv) zu diesem Thema und sorgen Sie dafür, dass eine bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse uns die erforderliche elektronische Meldung bezüglich Ihres Krankenversicherungsstatus übermittelt. Vielen Dank.
2) Da Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, ist die KV-Meldung also die letzte Bedingung, die Sie noch erfüllen müssen, damit wir den Immatrikulationsprozess abschließen und Sie endgültig immatrikulieren können.
Sie können selbstständig feststellen, dass die KV-Meldung bei uns eingegangen ist und verarbeitet wurde, da ein paar Werktage nach Eingang der KV-Meldung dann die endgültige Immatrikulation erfolgt.
Die
Semesterbescheinigung (d.h. der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Hamburg) wird Ihnen nach der endgültigen Immatrikulation automatisch in Ihrem STiNE-Account unter "Studium" -> "Dokumente" zur Verfügung gestellt (siehe
www.uni-hamburg.de/ae).
Der "Studierendenausweis" ist Teil der Semesterbescheinigung (siehe auch
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-20617103)
Liebe Grüße
Thomas Walter