Bearbeitet Immatrikulation im Studiengang Volkswirtschaftslehre
Guten Tag,

Ich bin interessiert an einem Studium der Volkswirtschaftslehre an Ihrer Universität und habe aus Gründen der Organisation einige Fragen.

Ich studiere derzeit im 7. Semester Rechtswissenschaften an einer anderen Universität und stehe kurz vor der Exmatrikulation von Amts wegen, da ich nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht habe. In diesem Zusammenhang möchte ich mich erkundigen, ob dies ein Hindernis darstellt, mich zum nächsten Wintersemester 2025/2026 für den Studiengang Volkswirtschaftslehre (oder in einem anderen Studiengang) an Ihrer Hochschule zu immatrikulieren.

Zudem habe ich folgende Fragen:

1. Erhebt die Universität Langzeitstudiengebühren?

2. Wird die Zahl der vorangegangenen Semester meines vorherigen Studiums Auswirkungen auf die Regelstudienzeit im neuen Studiengang haben?

3. Können bisherige Studienleistungen aus meinem Jurastudium angerechnet werden?

Ich danke Ihnen im Voraus für die Unterstützung und freue mich auf eine Rückmeldung.

Beste Grüße
Re: Immatrikulation im Studiengang Volkswirtschaftslehre
Liebe*r marv.ya,

1) "In diesem Zusammenhang möchte ich mich erkundigen, ob dies ein Hindernis darstellt, mich zum nächsten Wintersemester 2025/2026 für den Studiengang Volkswirtschaftslehre (oder in einem anderen Studiengang) an Ihrer Hochschule zu immatrikulieren."

Falls Sie eine Prüfung an einer deutschen Hochschule endgültige nicht bestanden haben, ist dies bei der Bewerbung anzugeben. Diese Angabe wird dann geprüft und, sofern dies erforderlich ist, werden Sie von uns explizit aufgefordert, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den neuen Studiengang zuständigen Fachbereiches, einzureichen.

Sie könne sich aber auch schon vorab, bei dem jeweiligen Studienbüro des Fachbereiches informieren, ob eine eventuell vorliegende endgültig nicht bestandene Prüfung einen Hinderungsgrund für die Immatrikulation darstellt bzw. ob Sie ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten würden.

2) "Erhebt die Universität Langzeitstudiengebühren?"

Nein.

3) "Wird die Zahl der vorangegangenen Semester meines vorherigen Studiums Auswirkungen auf die Regelstudienzeit im neuen Studiengang haben?"

Nein.

4) "Können bisherige Studienleistungen aus meinem Jurastudium angerechnet werden?"

An der Universität Hamburg erfolgt die Anrechnung von vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen immer durch das jeweilige Studienbüro des neuen Studiengangs nach der endgültigen Immatrikulation für diesen Studiengang.

Sie können sich aber auch schon vorher beim zuständigen Studienbüro diesbezüglich informieren, auch wenn der offizielle Anrechnungsprozess erst nach der Immatrikulation erfolgen kann.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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