Restplatzverfahren
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 15:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich im Rahmen des Restplatzverfahrens auf einen Lehramtsstudiengang beworben. Ich habe jedoch noch eine Frage. Gibt es nach dem Verfahren auch noch eine Möglichkeit sich einzuschreiben, falls man nicht angenommen wird, da nur eine Bewerbung möglich ist.
Ich habe mich im Rahmen des Restplatzverfahrens auf einen Lehramtsstudiengang beworben. Ich habe jedoch noch eine Frage. Gibt es nach dem Verfahren auch noch eine Möglichkeit sich einzuschreiben, falls man nicht angenommen wird, da nur eine Bewerbung möglich ist.