Guten Tag,
ich bin im WS erstmalig für den Studiengang LAS-G immatrikuliert. Da ich parallel noch in einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit eingebunden bin, und meine Kündigungsfrist erst zum Ende des Jahres greift, werde ich nur an ca. 1 - 2 Veranstaltungen im aktuellen Semester teilnehmen können. Gibt es Angaben zur Mindestbelegung von Kursen bzw. beeinträchtigt das in irgendeiner Weise meine Immatrikulation? Für das kommende Sommersemester wird es sich dann anders verhalten und ich kann Veranstaltungen vollumfänglich besuchen.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Herzliche Grüße,
Katja Warnken