Hallo
Ich wurde zum Wintersemester 24/25 in dem Studiengang Rechtswissenschaft abgelehnt. Gerne würde ich mich zum Sommersemester 25 erneut bewerben. Daher meine Frage: Wird eine vorherige Bewerbung beim Auswahlverfahren positiv berücksichtigt bzw. gibt es eine Anrechnung von Wartesemestern oder muss man sich einfach erneut bewerben?
Vielen Dank im Voraus!