Sehr geehrte Damen und Herren,
Aktuell studiere ich in Taiwan im Rahmen meines Auslandssemesters.
Zur Anrechnung meiner Noten, z.B. im Rahmen der ECTS Umrechnung, muss ich bestimmte Dokumente einreichen die aber leider oftmals auf chinesisch sind.
Braucht es einer beglaubigten Übersetzung im Rahmen der Anrechnung meiner Studienleistungen an der Universität Hamburg?
Mit freundlichen Grüßen