Hallo,
ich stehe bald vor dem Abschluss meines Grundschullehramtsstudium an der Justus-Liebig-Universtiät in Gießen. Da ich in Hessen studiere, werde ich das erste Staatsexamen erwerben. Ich interessiere mich für das Lehramt der Sonderpädagogik an der Universität in Hamburg und habe deshalb die Frage, ob ich mich für einen Bachelor- oder für einen Masterstudienplatz bewerben müsste. Zählt dies dann als Zweitstudium? Zudem frage ich mich, ob ich mich dann mit der Abschlussnote meines ersten Staatsexamens bewerben muss.
Liebe Grüße
Hallo mrttstb,
Wenn Sie an der Uni Hamburg Lehramt für Sonderpädagogik studieren möchten, müssen Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, da es eine Voraussetzung für die Zulassung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg ist, dass Sie einen Abschluss in einem Lehramts-Bachelorstudiengang haben, dessen KMK-Lehramtstyp dem des Masterstudiengangs entspricht, den Sie studieren möchten.
Ein solches Studium zählt als Zweistudium, dies ist aber für die Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg nicht relevant, da hier kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber/innen gemacht wird. Sie können sich mit der Abschlussnote Ihres Ersten Staatsexamens bewerben, müssen dies aber nicht tun. Alternativ ist auch wieder eine Bewerbung mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B.Abitur) möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie an der Uni Hamburg Lehramt für Sonderpädagogik studieren möchten, müssen Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, da es eine Voraussetzung für die Zulassung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg ist, dass Sie einen Abschluss in einem Lehramts-Bachelorstudiengang haben, dessen KMK-Lehramtstyp dem des Masterstudiengangs entspricht, den Sie studieren möchten.
Ein solches Studium zählt als Zweistudium, dies ist aber für die Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg nicht relevant, da hier kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber/innen gemacht wird. Sie können sich mit der Abschlussnote Ihres Ersten Staatsexamens bewerben, müssen dies aber nicht tun. Alternativ ist auch wieder eine Bewerbung mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B.Abitur) möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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