Hallo J.C.,
An sich ist ein Antrag auf Teilzeit möglich.
Sie sollten wissen, dass es bei einem Vollzeitstudium keine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden. Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten sozialversicherungsrechtlich unabhängig vom Teilzeitstatus nicht mehr als Studierende und werden damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass in den meisten Studiengängen für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen ist. Das heißt, bei einer Wiederholung müssten Sie ggf. wieder zu einem Vollzeitstudium wechseln. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Studienbüro:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Diese und weitere Informationen finden Sie hier:
www.uni-hamburg.de/teilzeit
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung