Hallo,
muss so eine Vollmacht für eine Erstimmatrikulation in irgendeiner Form notariell beglaubigt sein oder reichen die Unterschriften der beteiligten Personen ?
Gruß, A.Beetz
Hallo A. Beetz,
Für die Vollmacht ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich - die Unterschriften sowie jeweils eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Personen, die an der Vollmacht beteiligt sind, reichen dafür aus. Informationen zur Vollmacht finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Vollmacht ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich - die Unterschriften sowie jeweils eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Personen, die an der Vollmacht beteiligt sind, reichen dafür aus. Informationen zur Vollmacht finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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