Master Klinische Psychologie

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LaraMH
Beiträge: 4
Registriert: So 3. Nov 2019, 14:39

Bearbeitet Master Klinische Psychologie

Beitrag von LaraMH »

Hallo,

ich bräuchte bitte Antworten auf diese Fragen:

- Kann man im neuen Master Klinische Psychologie in ein höheres Fachsemester einsteigen/ rüber wechseln?

- Was ist wenn man (aufgrund Sommer/Wintersemester) schon ein Semester weiter ist und sich dann für "ein Semester drunter" bewirbt?

- Ist ein Masterstudium an einer privaten Hochschule wartezeitschädlich?



Vielen Dank im Voraus!
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 483
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Master Klinische Psychologie

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo LaraMH,

grundsätzlich ist es nicht möglich, sich an der Universität Hamburg in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs zu bewerben.

Sie können sich aber gerne wieder in das erste Fachsemester bewerben und Ihre bisherigen Leistungen nach der Immatrikulation anerkennen lassen. Die Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien unterscheiden sich in dem Fall nicht von der Gruppe, die diesen Studiengang zum ersten Mal beginnt.

Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Informationen dazu, ob dies der Fall ist, können dem Modulhandbuch des gewählten Studiengangs entnommen werden. Die Modulhandbücher der Studiengänge sind in der Regel in den Fachspezifischen Bestimmungen für den jeweiligen Studiengang enthalten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bestimmter Leistungen beantworten die Fachbereiche, die die jeweiligen Fächer anbieten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
An der Uni Hamburg werden Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt. Manche Fachbereiche geben schon vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit von Leistungen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn die Einschreibung für den betreffenden Studiengang erfolgt ist.

Solange die private Hochschule nicht staatlich anerkannt ist, ist das Studium nicht wartezeitschädlich.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
LaraMH
Beiträge: 4
Registriert: So 3. Nov 2019, 14:39

Re: Master Klinische Psychologie

Beitrag von LaraMH »

Hallo nochmal,

ab wann gilt ein Semester als "studiert". Sprich, wenn ich nur wenige Wochen an einer Uni immatrikuliert war und mich kurz darauf wieder exmatrikuliere, kann das dann noch als Wartesemester zählen?

Vielen Dank.
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5965
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Master Klinische Psychologie

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo LaraMH,

sobald Sie einen Tag in einem Semester immatrikuliert sind, kann dieses nicht mehr als Wartezeit gezählt werden.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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