Bearbeitet Immatrikulation zum Wintersemester
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe letzte Woche meine Zulassung zur Promotion in der Fakultät Geisteswissenschaften erhalten und möchte mich nun immatrikulieren. Meine Frist ist Ende September, weil ich als Mitglied einer Graduiertenschule ab Oktober eingeschrieben sein muss.

Über Stine habe ich mich auch wieder erfolgreich einloggen können (ich habe letztes Jahr meinen Abschluss an der Uni Hamburg gemacht und bin seitdem nicht mehr eingeschrieben) und habe schon einmal die Online-Bewerbung soweit probiert auszufüllen. Dabei und auch schon davor sind jedoch einige Fragen aufgetaucht, die ich nun probiere hier über das Forum zu klären:

1. Bis wann muss ich die Unterlagen einreichen damit ich noch rechtzeitig vor dem 1.10. immatrikuliert bin?

2. Ich habe nicht nur einen Betreuer, sondern zwei. Brauche ich für die Immatrikulation trotzdem nur eine Betreuungszusage oder von beiden eine? Wenn ja, wo trage ich in der Online-Bewerbung ein, dass ich zwei Betreuer habe?

3. Zu den Angaben zum bisherigen Studienverlauf: Ich habe im Master zwei Urlaubssemester genommen. Trage ich nun einmal mein komplettes Masterstudium in einen Verlaufseintrag ein und ergänze dann über weitere Verlaufseinträge die Urlaubs- und Auslandssemester oder muss ich das anders machen? Und wie gebe ich mein Erasmus-Semester richtig an?

4. Ist mit Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung nur das Masterzeugnis gemeint oder möchten Sie auch eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses haben?

5. Zur Bestätigung über meine Zulassung zur Promotion: Reicht Ihnen da eine Kopie meines Zulassungsschreibens oder benötigen Sie eine eigene Bestätigung?

Mit freundlichen Grüßen
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Hallo BoM,

1. Hier gibt es keine bestimmte Frist - am besten ist aber, wenn Sie die Unterlagen so bald wie möglich einreichen, da während der Rückmeldung zum Semester für alle Studiengänge vor Semesterbeginn die Bearbeitungszeiten ansteigen.
2. Dass Sie zwei Betreuer/innen haben, müssen Sie in der Online-Bewerbung nicht angeben. Entsprechend reicht auch die Zusage Ihres Erstbetreuers/Ihrer Erstbetreuerin für den Nachweis zur Betreuung der Promotion aus.
3. Die Urlaubssemester geben Sie als gesonderte Einträge mit dem Status "beurlaubt" an. D.h. wenn die Urlaubssemester zusammenhängend waren, benötigen Sie drei Einträge für die Zeit vor der Beurlaubung, die Zeit der Beurlaubung und die Zeit nach der Beurlaubung. Wenn die Urlaubssemester nicht zusammenhängend waren, benötigen Sie dem entsprechend 5 Einträge. Wenn Sie während des Erasmus-Semesters an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, geben Sie nur dies an und machen keine weiteren Angaben zu Ihrem Auslandsaufenthalt.
4. Das Zeugnis über Ihren Masterabschluss ist ausreichend.
5. Eine Kopie Ihres Zulassungsschreibens reicht aus - Sie benötigen hier keine gesonderte Bestätigung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Liebe Frau Schelling,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Viele Grüße
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Eine Frage hätte ich noch:

Gibt es ein Formular für die Betruungszusage oder reicht ein formloses Schreiben des Betreuers aus?

Viele Grüße
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Hallo BoM,

Ein Formular gibt es dafür nicht - ein Schreiben des Betreuers reicht also aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die Antwort!

Ich habe eben noch den Beitrag von Alina Lange gesehen, die ebenfalls eine Zulassung von der Fakultät für Geisteswissenschaften erhalten hat und sie muss keine extra Betreuungszusage einreichen.

Wieso benötigen Sie dann in meinem Fall eine? Ich habe ebenfalls bereits zwei Betreuungszusagen zur Zulassung in der Fakultät einreichen müssen. Den Beitrag von Alina Lange mit der entsprechenden Antwort finden Sie hier:
viewtopic.php?f=8&t=2513

Viele Grüße
Re: Immatrikulation zum Wintersemester
Hallo BoM,

Wenn Sie ein Zulassungsschreiben der Fakultät haben und für dies bereits eine Betreuungszusage eingereicht haben, müssen Sie kein zusätzliches Schreiben des Betreuers einreichen. Entschuldigen Sie die Verwirrung, diese war meinem Verständnis Ihrer ursprünglichen Anfrage geschuldet, in der Sie zunächst nach einem Schreiben von einem oder beiden Betreuern gefragt hatten, so dass ich die Fragen 2. und 5. in Ihrer ursprünglichen Anfrage nicht hinreichend zusammengebracht habe.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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