Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte ein Urlaubssemester für das kommende Sommersemester 2025 beantragen. Leider habe ich die Frist zum 31.01. verpasst. Auf Ihrer Website habe ich folgende Information gefunden:
"Anträge, die nach Fristende eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet. Ist der Beurlaubungsgrund erst nach Fristende eingetreten, wird keine Gebühr erhoben."
Dazu habe ich drei Fragen:
1. Bis wann kann ich meinen verspäteten Antrag einreichen, damit das Sommersemester 2025 als Urlaubssemester anerkannt wird? Ist dies noch bis unmittelbar vor Semesterbeginn am 01.04. möglich?
2. Soll ich zuerst den Urlaubssemesterantrag in Stine stellen und anschließend die Verspätungsgebühr überweisen, oder muss die Zahlung vor Antragstellung erfolgen?
3. Muss ich mich vor der Antragstellung regulär für das Sommersemester rückmelden und die Semestergebühr zahlen, oder sollte ich zuerst den Antrag auf das Urlaubssemester einreichen und danach die Semestergebühren bezahlen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und Hilfe.