Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen.
Im November 2024 habe ich das 1. juristische Staatsexamen im Rahmen des Freiversuchs bestanden. Aufgrund des Freiversuchs bin ich automatisch noch eingeschriebener Student bis mindestens zum Ende des WiSe 24/25. Jetzt würde ich gerne noch das Seminar "Blockseminar "Naturrecht der Aufklärung" (https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... 01-30.html) absolvieren. Dort ist die letzte Veranstaltung, wenn ich mich nicht irre, am 25. März 2025. Ich plane wahrscheinlich den Verbesserungsversuch nicht wahrzunehmen und habe mich ab April 2025 für das Referendariat beworben. Ich möchte also fragen, ob ich generell an dem Seminar nach dem Freiversuch noch teilnehmen kann und ob ich das Seminar auch dieses Semester dann noch abschließen kann? Die Note etwa wird ja voraussichtlich erst nach dem März 2025 kommen.
Zweitens möchte ich noch fragen, ob ich noch in irgendeiner Weise meine Exmatrikulation beantragen muss oder mein Studium einfach "auslaufen" lasse?
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Wilde
Hallo Nicolas Wilde,
wenn Sie alle Ihre Studienleistungen bis zum 31. März 2025 erbracht haben, brauchen Sie sich für das Sommersemester 2025 nicht zurückmelden - auf die Bekanntgabe Ihrer Note können Sie auch ohne Immatrikulation warten. Sollten Sie widererwarten Ihre Studienleistung nicht bestanden haben und eine Wiederholung der Prüfungsleistung nötig sein, können Sie sich verspätet zurück melden. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Die Exmatrikulation müssen Sie nicht explizit beantragen. Wir exmatrikulieren Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
wenn Sie alle Ihre Studienleistungen bis zum 31. März 2025 erbracht haben, brauchen Sie sich für das Sommersemester 2025 nicht zurückmelden - auf die Bekanntgabe Ihrer Note können Sie auch ohne Immatrikulation warten. Sollten Sie widererwarten Ihre Studienleistung nicht bestanden haben und eine Wiederholung der Prüfungsleistung nötig sein, können Sie sich verspätet zurück melden. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Die Exmatrikulation müssen Sie nicht explizit beantragen. Wir exmatrikulieren Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Hoffmann,
alles klar, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Wilde
alles klar, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Wilde