Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, weil ich eine Frage zum BaPsy-DGPs Studieneignungstest
habe.
Momentan studiere ich Informatik in Baden-Württemberg und für das nächste
Wintersemester möchte ich mich um den Studiengang "Psychologie" bewerben,
weil mein jetziger Studiengang mir nicht gefällt und deswegen habe ich eine
Frage zur Bewertung vom Studieneignungstest "BaPsy-DGPs".
Auf der Webseite von DGPs - Studieneignungstest Psychologie
<https://www.dgps.de/psychologie-studier ... ychologie/>
steht,
"Der BaPsy-DGPs richtet sich nicht an Bewerber*innen aus
Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerbungen mit
Anrechnung von Wartezeiten. Hier hat die Testteilnahme keinen Nutzen."
Aber ich habe gelernt, dass je nach der Uni das Ergebnis
vom Studieneignungstest "BaPsy-DGPs" auch für die ausländischen Zeugnisse
bewertet und im Auswahlverfahren verwendet werden kann. Ich möchte deshalb
wissen, ob ich ,als ein Studienbewerber oder Studieninteressierter aus der
Türkei mit dem türkischen Abitur, an dem Studieneignungstest "BaPsy-DGPs"
teilnehmen sollte und ob das Ergebnis davon bei Ihrem Auswahlverfahren an
Ihrer Uni einen Einfluss auf meine Punkte oder Bewertung hat. Das kann eine
Regelung oder ein anderes Verfahren sein.
Der letzte Tag zur Anmeldung für den Test ist 15.02. D.h. Ich habe nur noch
4 Tage. Deswegen würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo JohnnyEnglish,
Bewerbungen von Personen, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.
Für Zweitstudienbewerbungen gibt es laut Hamburger Hochschulzulassungsgesetz kein gesondertes Verfahren, d.h. an der Uni Hamburg ist auch für diese Gruppe der Studieneignungstest ein Kriterium und wir empfehlen eine Teilnahme.
Auch für beruflich Qualifizierte nach § 37 und § 38 ist der Studieneignungstest ein Kriterium und eine Teilnahme wird ebenfalls empfohlen.
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... stest.html
Wenn Sie sich also mit Ihrer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft und Ihrem türkischen Abitur für den Studiengang Psychologie an der Uni Hamburg bewerben, erfolgt die Zulassung für den Studiengang anhand der Auswahlkriterien über das Bonuspunktesystem. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Bewerbungen von Personen, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.
Für Zweitstudienbewerbungen gibt es laut Hamburger Hochschulzulassungsgesetz kein gesondertes Verfahren, d.h. an der Uni Hamburg ist auch für diese Gruppe der Studieneignungstest ein Kriterium und wir empfehlen eine Teilnahme.
Auch für beruflich Qualifizierte nach § 37 und § 38 ist der Studieneignungstest ein Kriterium und eine Teilnahme wird ebenfalls empfohlen.
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... stest.html
Wenn Sie sich also mit Ihrer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft und Ihrem türkischen Abitur für den Studiengang Psychologie an der Uni Hamburg bewerben, erfolgt die Zulassung für den Studiengang anhand der Auswahlkriterien über das Bonuspunktesystem. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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