Bearbeitet Exmatrikulation und endgültiger Abbruch des Studiums
Meine Frage bezieht sich auf das "Datum des endgültigen Abbruches des Studiums". Am 24.06 beantragte ich meine Exmatrikulation und markierte auf dem Antrag einen Punkt der sich in etwa laß wie: Exmatrikulation zum heutigen Datum. Die Exmatrikulation, die ich daraufhin erhielt, hatte als Bearbeitungsdatum auch das Antragsdatum, nannte jedoch als Datum des endgültigen Abbruches des Studiums 25.08. Da ich diese für die Leistungsbeantragung beim Arbeitsamt benötigte, teilte mir nun dieses mit, daß ich mich zum Exmatrikulationsdatum erklären möge, weil ich nach deren Meinung bis zum 25.08 keinen Leistungsanspruch habe. Dadurch meine Frage, haben die Leute beim Arbeitsamt recht? Warum ist auf der Exmatrikulationsbescheinigung nicht vermerkt, daß ich am 24.06 den Antrag stellte und diese ab dann gültig ist?
Re: Exmatrikulation und endgültiger Abbruch des Studiums
Hallo phionix,

Ihre Anfrage ist personenbezogen und wurde Ihnen daher vom Team Studierendenangelegenheiten per E-Mail beantwortet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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