Hallo Hannah18,
Wenn Sie mit dem Abschluss Ihrer Ausbildung staatlich anerkannte Erzieherin sind, gilt das als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung - unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Ausbildung absolviert haben.
Die Länder haben sich über die Kultusministerkonferenz mit den „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet,Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, über die formale Anerkennung von Abschlüssen hinaus auch gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen sowie Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen. Prinzipiell können Sie also unabhängig vom Bundesland Ihres Abschlusses in allen Bundesländern als Lehrerin arbeiten. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.zlh-hamburg.de/vorbereitung ... taet.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling