Lehramt Bachelor-Master Übergang
Verfasst: Di 25. Feb 2025, 13:19
Hallo,
ich möchte meinen Bachelor in Erziehungswissenschaften (studiere LASek I+II) Ende des nächsten Semesters schreiben und habe auch schon einen erst und einen Zweitprüfer. Die 120 Leistungspunkte sind eine Voraussetzung für den Bachelor, meines Wissens. Wenn der Bachelor von meinen Prüfern angemeldet wird, reicht das, um mich bereits für den Master anzumelden.
Nun zu meiner Frage:
Die 120 Leistungspunkte habe ich voraussichtlich erst Ende des nächsten Semesters, also nach dem 15.6.2025 wo die Frist ist, sich für den Master zu bewerben. Jetzt hat mir ein Prüfungsausschussmitglied [Name gelöscht - bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen - die Administration] die Information gegeben, dass man keine 120 Leistungspunkte braucht, um sich für den Master zu bewerben. Es reicht, wenn man sich mit dem vorläufigen Leistungskonto bewirbt.
Wenn das gilt, wollte ich fragen, ob ich dann auch meinen Bachelor schreiben kann ohne die 120 Leistungspunkte zu dem Zeitpunkt zu haben, sondern auch die in diesem Fall nachzureichen. Die 120 Leistungspunkte bekomme ich erst Ende des kommenden Semesters und das ist leider zu einem Zeitpunkt, wo wie gesagt, die Anmeldung zum Master bereits ausläuft und ebenfalls mein Bachelor vorher angemeldet sein muss, um mich für den Master zu bewerben.
Die Lösung meines Problems wäre also wenn ich den Bachelor bereits anmelden lassen könnte ohne 120 Leistungspunkte zu haben und ich diese dann im September 2025 nachreichen kann für den Bachelor sowie den Master, geht das?
Liebe Grüße!
ich möchte meinen Bachelor in Erziehungswissenschaften (studiere LASek I+II) Ende des nächsten Semesters schreiben und habe auch schon einen erst und einen Zweitprüfer. Die 120 Leistungspunkte sind eine Voraussetzung für den Bachelor, meines Wissens. Wenn der Bachelor von meinen Prüfern angemeldet wird, reicht das, um mich bereits für den Master anzumelden.
Nun zu meiner Frage:
Die 120 Leistungspunkte habe ich voraussichtlich erst Ende des nächsten Semesters, also nach dem 15.6.2025 wo die Frist ist, sich für den Master zu bewerben. Jetzt hat mir ein Prüfungsausschussmitglied [Name gelöscht - bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen - die Administration] die Information gegeben, dass man keine 120 Leistungspunkte braucht, um sich für den Master zu bewerben. Es reicht, wenn man sich mit dem vorläufigen Leistungskonto bewirbt.
Wenn das gilt, wollte ich fragen, ob ich dann auch meinen Bachelor schreiben kann ohne die 120 Leistungspunkte zu dem Zeitpunkt zu haben, sondern auch die in diesem Fall nachzureichen. Die 120 Leistungspunkte bekomme ich erst Ende des kommenden Semesters und das ist leider zu einem Zeitpunkt, wo wie gesagt, die Anmeldung zum Master bereits ausläuft und ebenfalls mein Bachelor vorher angemeldet sein muss, um mich für den Master zu bewerben.
Die Lösung meines Problems wäre also wenn ich den Bachelor bereits anmelden lassen könnte ohne 120 Leistungspunkte zu haben und ich diese dann im September 2025 nachreichen kann für den Bachelor sowie den Master, geht das?
Liebe Grüße!