Wechsel zum PJ (Medizin), Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, Verlängerung der Studienzeit
Verfasst: Mi 26. Feb 2025, 09:33
Sehr geehrtes Team,
ich habe von der Uni Hamburg eine Zulassung bekommen im Fach Medizin und schreibe im April mein M2.
Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität im April / Mai nachreichen, sobald ich weiß, ob ich das M2 bestanden habe. Bis dahin wäre ich dann in Hamburg nur unter Vorbehalt immatrikuliert.
1) Ist das richtig?
2) Muss ich etwas bei der Einschreibung beachten, dass klar ist, in welchem Semester ich mich immatrikuliere? Beworben hatte ich mich für das 11. Fachemester. Im Zulassungsbescheid steht nur das Fach (Medizin), nicht das Semester.
3) Für die Einschreibung muss ich unterschreiben, dass ich an der Teilnahme des Modellstudienganges einverstanden bin und mir darüber im Klaren bin, dass dies zur Verlängerung meiner Studienzeit führen kann. Ist dies eher auf einen Wechsel in einem früheren Semester bezogen oder muss ich beim Wechsel zum PJ (im Regelfall) auch damit rechnen, dass ich mein PJ und / oder das M3 erst später antreten darf?
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit und wünsche eine wunderschöne Restwoche!
ich habe von der Uni Hamburg eine Zulassung bekommen im Fach Medizin und schreibe im April mein M2.
Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität im April / Mai nachreichen, sobald ich weiß, ob ich das M2 bestanden habe. Bis dahin wäre ich dann in Hamburg nur unter Vorbehalt immatrikuliert.
1) Ist das richtig?
2) Muss ich etwas bei der Einschreibung beachten, dass klar ist, in welchem Semester ich mich immatrikuliere? Beworben hatte ich mich für das 11. Fachemester. Im Zulassungsbescheid steht nur das Fach (Medizin), nicht das Semester.
3) Für die Einschreibung muss ich unterschreiben, dass ich an der Teilnahme des Modellstudienganges einverstanden bin und mir darüber im Klaren bin, dass dies zur Verlängerung meiner Studienzeit führen kann. Ist dies eher auf einen Wechsel in einem früheren Semester bezogen oder muss ich beim Wechsel zum PJ (im Regelfall) auch damit rechnen, dass ich mein PJ und / oder das M3 erst später antreten darf?
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit und wünsche eine wunderschöne Restwoche!