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Auslandische Hochschulzugangberechtigung

Verfasst: Di 4. Mär 2025, 14:30
von pookiebear
Moin,
Ich bin ein EU-Bürger, der eine nicht-deutsche Schule abgeschlossen hat und letztes Jahr meine Abitur- und Schulabschlusszeugnise und deren offizielle Übersetzungen einreichen musste, um dann eine Hoschschulzugangsberechtigung zu bekommen, um mich für einen Bachelor-Studiengang an der Uni Hamburg zu bewerben. Dieses Jahr möchte ich mich für einen anderes Bachelor-Studiengang bewerben, muss ich irgendwelche Dokumente erneut einreichen, genehmigen und prüfen lassen usw., oder gilt die Hochschulzugangberechtigung die ich von Uni Hamburg letztes Jahr bekommen habe noch immer?
Vielen Dank im Voraus

Re: Auslandische Hochschulzugangberechtigung

Verfasst: Mi 5. Mär 2025, 10:27
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo pookiebear,

Sie haben von uns keine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, sondern ein Dokument, was Ihre im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse anerkennt. Die vorliegenden Dokumente sind ausreichend. Sie müssen Ihre Zeugnisse nicht noch einmal von uns anerkennen lassen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann