Ich studiere an der Uni Hamburg Lehramt Primar- und Sekundarstufe, ich habe mich für das Masterstudium beworben, ich würde gerne wissen, welche Unterlagen zur Annahme des Platzes notwendig sind. Die Bescheide, ob man einen Platz bekommen hat gehen am 17. August raus und ich weiß, dass ich bis zum 31.08 diesen Platz annehmen muss. Welche Unterlagen nach Erhalt des Bescheides müssen bis zum 31.08 an der Uni eingegangen sein? Zur Info: Hab noch kein Bachelorzeugnis, muss ich nachreichen.
Hallo shelly,
Zur Immatrikulation für eine Master of Education-Studiengang müssen Sie, wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Uni Hamburg abschließen, folgendes einreichen:
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag (diesen erhalten Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid).
Einen Leistungskontoausdruck aus Ihrem STiNE-Account zum Zeitpunkt der Bewerbung, der belegt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht hatten. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene (und in STiNE verbuchte) Module.
Eine Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul (Ihre STiNE-Systemnachricht vom ZPLA über die Zulassung zum Abschlussmodul) zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Einen Krankenversicherungsnachweis.
Sofern Sie einen Härtefallantrag gestellt haben, sämtliche Nachweise zur Begründung des bei der Bewerbung eingereichten Härtefallantrags.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschossen haben bzw. noch kein Zeugnis einreichen können, erfolgt die Zulassung unter der Auflage, das Abschlusszeugnis spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind Sie nur bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zur Immatrikulation für eine Master of Education-Studiengang müssen Sie, wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Uni Hamburg abschließen, folgendes einreichen:
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag (diesen erhalten Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid).
Einen Leistungskontoausdruck aus Ihrem STiNE-Account zum Zeitpunkt der Bewerbung, der belegt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht hatten. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene (und in STiNE verbuchte) Module.
Eine Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul (Ihre STiNE-Systemnachricht vom ZPLA über die Zulassung zum Abschlussmodul) zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Einen Krankenversicherungsnachweis.
Sofern Sie einen Härtefallantrag gestellt haben, sämtliche Nachweise zur Begründung des bei der Bewerbung eingereichten Härtefallantrags.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschossen haben bzw. noch kein Zeugnis einreichen können, erfolgt die Zulassung unter der Auflage, das Abschlusszeugnis spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind Sie nur bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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