Bearbeitet Frist zwischen Zulassungsbescheid und Immatrikulation (Dr.med.)
Liebes UHH Team,

meine Frage wäre: nachdem man als Medizinstudent über Docata eine Promotion anmeldet und vom Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid erhält, gibt es eine endgültig festgelegte Frist für die anschließende Immatrikulation als Promotionsstudent über STINE?
Es wird im Zulassungsbescheid gebeten, innerhalb von 2 Monaten die Immatrikulation in das Fach Medizin mit der Abschlussart Promotion zu beantragen. Verfällt der Zulassungsbescheid zwangsläufig, wenn man diese Frist überschreitet?

Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Re: Frist zwischen Zulassungsbescheid und Immatrikulation (Dr.med.)
Hallo Kuro1071,

um die Zulassung nicht zu gefährden, sollten Sie die im Zulassungsbescheid genannte Immatrikulationsfrist unbedingt einhalten.

Mit besten Grüßen,
BK
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