Hallo liebes UHH-Team,
ich habe letztes Jahr mein Medizinstudium abgeschlossen und bin seitdem als Promotionsstudent immatrikuliert. Bis zum Abschluss meiner Promotion werden sicherlich noch 1-2 Semester vergehen. Darf ich in dieser Zeit nur Minijobs und Werkstudentenjobs ausüben oder darf ich mich auch in einem Teil- oder Vollzeitjob anstellen lassen? Muss ich bei einer Anstellung in Teil- oder Vollzeit noch etwas anderes beachten um Probleme mit meiner Promotion bzw Immatrikulation zu vermeiden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo TheoLingen,
Sie können an der Universität Hamburg in Vollzeit studieren/ promovieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Universität Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden im Vollzeitstudium beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierender.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können an der Universität Hamburg in Vollzeit studieren/ promovieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Universität Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden im Vollzeitstudium beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierender.
Mit besten Grüßen,
BK
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