Fehlende Rückmeldung zum SoSe 2025 nach dem Studienabschluss
Verfasst: Mo 7. Apr 2025, 18:07
Hallo liebes Forum Team,
ich habe am 04.04. eine Email von Campus-Center bezüglich meiner fehlenden Rückmeldung für das Sommersemester 2025 erhalten. In der Email ging es darum, dass ich den Beitrag für das SoSe 2025 noch nicht entrichtet habe und daher muss ich den fehlenden Semesterbeitrag plus die €30,00 Gebühr für die verspätete Rückmeldung bis zum 22.04.2025 unbedingt zahlen, sonst werde ich gem. § 42 Absatz 3 Nr. 4 HmbHG exmatrikuliert.
Ich habe aber heute, den 07.04. von meiner zuständigen Prüfungsabteilung die Mitteilung erhalten, dass meine Zeugnisdokumente im Studienbüro vorliegen. Somit sind sie abholbereit und mein Studium gilt als abgeschlossen.
Muss ich diese E-Mail von Campus-Center vom 04.04. berücksichtigen bzw. die Frist bis zum 22.04.2025 mit dem fehlenden Semesterbeitrag als gegenstandslos betrachten, da ich bis dahin aufgrund des Studienabschlusses und somit exmatrikuliert bin?
Oder wie muss ich in diesem Fall genau vorgehen? Ich befürchte, dass die Nicht-Zahlung dann der Grund für die Exmatrikulation auf der Exmatrikulationsbescheinigung stehen wird bzw. es irgendwelche Nachteile für mich hat.
Ich freue mich über kurze Erklärung diesbezüglich und danke Ihnen vorab.
Beste Grüße
Olga A.
ich habe am 04.04. eine Email von Campus-Center bezüglich meiner fehlenden Rückmeldung für das Sommersemester 2025 erhalten. In der Email ging es darum, dass ich den Beitrag für das SoSe 2025 noch nicht entrichtet habe und daher muss ich den fehlenden Semesterbeitrag plus die €30,00 Gebühr für die verspätete Rückmeldung bis zum 22.04.2025 unbedingt zahlen, sonst werde ich gem. § 42 Absatz 3 Nr. 4 HmbHG exmatrikuliert.
Ich habe aber heute, den 07.04. von meiner zuständigen Prüfungsabteilung die Mitteilung erhalten, dass meine Zeugnisdokumente im Studienbüro vorliegen. Somit sind sie abholbereit und mein Studium gilt als abgeschlossen.
Muss ich diese E-Mail von Campus-Center vom 04.04. berücksichtigen bzw. die Frist bis zum 22.04.2025 mit dem fehlenden Semesterbeitrag als gegenstandslos betrachten, da ich bis dahin aufgrund des Studienabschlusses und somit exmatrikuliert bin?
Oder wie muss ich in diesem Fall genau vorgehen? Ich befürchte, dass die Nicht-Zahlung dann der Grund für die Exmatrikulation auf der Exmatrikulationsbescheinigung stehen wird bzw. es irgendwelche Nachteile für mich hat.
Ich freue mich über kurze Erklärung diesbezüglich und danke Ihnen vorab.
Beste Grüße
Olga A.