Bearbeitet Teilzeitstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere aktuell in Teilzeit wegen meiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden. Das Teilzeitstudium wurde zuletzt für die beiden Semester WiSe 24/25 und SoSe 25 bewilligt.

Da es mir momentan gesundheitlich nicht gut geht, beschäftige ich mich gerade mit möglichen Worst-Case-Szenarien. Laut ImmaO muss ich Veränderungen bei der Berechtigung für ein Teilzeitstudium umgehend mitteilen, andernfalls kann mir der Teilzeitstatus rückwirkend aberkannt werden. In dem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Wenn ich über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben würde, müsste ich diese Veränderung mitteilen und würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (rückwirkend zum Wintersemester, weil kein halbes Semester übrig bleiben darf)?

2. Wenn ich arbeitslos werden und Ihnen dies mitteilen würde, würde dann mein Teilzeitstatus aufgehoben und wenn ja, zu wann?

Vielen Dank im Voraus!
Re: Teilzeitstudium
Hallo Bree van de Kamp,

zunächst: machen Sie sich keine Sorgen - wir können Ihren Status nach den persönlichen Gegebenheiten ändern. Wenn Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren können, könnten Sie bspw. einen Antrag auf Beurlaubung stellen, müssten mit Ihrem Antrag aber ein ärztliches Attest einreichen.

1) Wenn Sie sich wegen Erkrankung beurlauben lassen, wird der Status des Teilzeitstudiums rückwirkend aufgehoben. Ein Antrag kann auch jetzt noch im laufenden Semester gestellt werden.

2) Melden Sie sich gerne über das Kontaktformular des Campus-Centers, sollte der Fall eintreten. Das Team Studierendenangelegenheiten wird das Anliegen entsprechend prüfen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Teilzeitstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Leider beantworten die bereitgestellten Informationen meine Fragen jedoch nicht. Die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen, ist mir bekannt. Mir geht es allerdings darum, was passieren würde, wenn ich für einige Wochen krankgeschrieben wäre und z.B. ins Krankengeld fallen würde oder arbeitslos werden würde. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet - je nach Beruf und Art der Erkrankung - ja nicht zwangsläufig auch eine Studierunfähigkeit (und auch nicht unbedingt für ein ganzes Semester bis hin zu den Prüfungen). Ich würde gern jetzt schon wissen, was im Ernstfall passieren würde, um entsprechende Notfallpläne zu entwickeln, auf die ich bei Bedarf zurückgreifen könnte. Ich bitte Sie daher nochmals um die Beantwortung meiner beiden oben gestellten Fragen zu den Auswirkungen dieser Szenarien auf meinen Teilzeitstatus.

An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass in § 8 Abs. 4 ImmaO die Rede davon ist, dass der Wegfall des wichtigen Grundes, aufgrund dessen man seinen Teilzeitstatus erlangt hat, unverzüglich mitgeteilt werden muss und bei einer schuldhaften Versäumung dieser Mitteilung die Immatrikulation als Teilzeitstudierender rückwirkend aufgehoben wird. Wenn der Teilzeitstatus ohnehin immer beim Wegfall des wichtigen Grundes rückwirkend aufgehoben würde, wäre ja kein Hinweis auf die schuldhafte Versäumung notwendig, oder? In diesem Fall würde man dann auch diejenigen, die sich an die Regeln halten, mit denjenigen, die dies nicht tun, gleich behandeln.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Bree van de Kamp
Re: Teilzeitstudium
Hallo Bree van de Kamp,

Ihre Anfrage wurde in meiner Abwesenheit bereits von meinen Kollegen:innen über das Campus-Center-Kontaktformular beantwortet.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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