Bearbeitet Internationaler Student?
Ich mache in 2 1/2 Jahren in Großbritannien mein Abitur (A levels). Danach möchte ich in Hamburg studieren. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und einen deutschen Ausweis.
Bin ich dann ein internationaler Student?
Hängt es an der Hochschulzulassung oder an der Nationalität?
Vielen Dank
Re: Internationaler Student?
Liebe Katie,

1) Ich würde Sie bitten, sich unsere Webseite für internationale Studieninteressierte, auf der Sie alle relevanten Informationen für eine Bewerbung finden (Bewerbungsfristen, Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Nachweis der Deutschkenntnisse, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, praktische Schritte im Bewerbungsverfahren usw.) durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/en/campuscen ... hluss.html.

2)

I) Zulassungsquote

Es gibt in den Bewerbungsverfahren, die von der Universität Hamburg durchgeführt werden, grundsätzlich zwei Zulassungsquoten, die EU-Quote (die Quote für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen) und die Nicht-EU-Quote.

Als deutsche Staatsbürgerin bewerben Sie sich in der EU-Quote.

II) Zugangsvoraussetzungen

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Frage in welcher Zulassungsquote (EU vs. Nicht-EU) sich jemand bewirbt und welche Zugangsvoraussetzungen gelten bzw. welche Nachweise zur Immatrikulation erforderlich sind, verschiedene Fragen sind.

Zu den relevanten Zugangsvoraussetzungen bzw. erforderlichen Nachweisen:

a) Hochschulzugangsberechtigung

Ausnahmslos alle Bewerber*innen (d.h. auch deutsche Staatsbürger*innne), die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (i.d.R. das deutsche Abitur) auf einen Studienplatz bewerben, sondern einen ausländischen Bildungsabschluss als HZB verwenden, benötigen eine offizielle Anerkennungsbescheinigung.

Sie können die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als HZB bei uns beantragen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als HZB in Deutschland finden Sie auf anabin: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt

Bitte lesen Sie sich auf jeden Fall die einschlägigen Informationen zur Anerkennung (geltende Regelungen und Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg) gründlich durch: www.uni-hamburg.de/vpd.

b) Deutschnachweis

Ausnahmslos alle Bewerber*innen (d.h. auch deutsche Staatsbürger*innen, Muttersprachler*innen etc.), die sich nicht mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einer deutschsprachigen Einrichtung bewerben, müssen einen Deutschnachweis erbringen.

Es ist etwas kontraintuitiv, dass Sie als deutsche Staatsbürgerin mit Deutsch als Muttersprache einen Deutschnachweis erbringen müssen, aber das einzige Kriterium, das darüber entscheidet, ob ein Deutschnachweis für die Immatrikulation erforderlich ist, ist die Deutschsprachlichkeit der Einrichtung, die den Bildungsabschluss ausgestellt hat, der als HZB verwendet wird.

Eine vollständige Liste der von uns akzeptierten Nachweise bzw. Sprachzertifikate für den Deutschnachweis zur Immatrikulation finden Sie auf unsere Webseite: www.uni-hamburg.de/dsh.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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