Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für die Bedingungen des Psychologiestudiums an der Uni HH. Bei der Lektüre der Prüfungsordnung Psychologie sind mir die Ausführungen zu Multiple-Choice-Klausuren aufgefallen: zu §13
"Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist dann bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt wurden oder wenn die erzielte Gesamtpunktzahl um nicht mehr als 17 Prozent die von der Referenzgruppe durchschnittlich erzielte Gesamtpunktzahl unterschreitet."
Dies bedeutet meines Erachtens, dass es keine feste untere Bestehensgrenze gibt, wenn die Durchschnittsleistung aller Klausurteilnehmenden nur schlecht genug ist. In der Medizin und Zahnmedizin hingegen sind solche Untergrenzen vorgesehen.
Wie kann nun eine gute Ausbildungsqualität als gesichert gelten, wenn man etwa davon ausgeht, dass die Zulassungsbedingungen zum Studium (etwa NC, Auswahlgespräch, Prüfung) nur sehr bedingt als Prädiktor für Studienerfolg angesehen werden können?
Ich freue mich sehr auf ein Antwort insbesondere bezüglich der Farge, ob es tatsächlich keine Bestehensgrenze in MC-Klausuren Psychologie gibt, die nicht über die Prüfungsteilnehmer gleichsam beliebig aufweichbar ist. Denn, wenn alle schlecht abschneiden, kann auch mit einer schlechten Leistung eine Prüfung bestanden werden... oder doch nicht?
Liebe Grüße,
Lars Tischler
Lieber Herr Tischler,
Sofern Sie sich auf den Absatz "Zu §10 Absatz 3" der aktuellen Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Psychologie beziehen, verstehen Sie diesen Absatz vollkommen richtig. Der Absatz erläutert auch weiter: "Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig."
Wenn Sie daran interessiert sind, zu erfahren, warum diese Regelung so fest gelegt wurde, müssen Sie sich an das Institut für Psychologie der Uni Hamburg wenden, da die Fachspezifischen Bestimmungen für die Studiengänge von den Fachbereichen, die die Studiengänge anbieten, selbst fest gelegt werden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie sich auf den Absatz "Zu §10 Absatz 3" der aktuellen Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Psychologie beziehen, verstehen Sie diesen Absatz vollkommen richtig. Der Absatz erläutert auch weiter: "Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig."
Wenn Sie daran interessiert sind, zu erfahren, warum diese Regelung so fest gelegt wurde, müssen Sie sich an das Institut für Psychologie der Uni Hamburg wenden, da die Fachspezifischen Bestimmungen für die Studiengänge von den Fachbereichen, die die Studiengänge anbieten, selbst fest gelegt werden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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