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Teilzeitstudium: Rechtswissenschaften

Verfasst: Mo 8. Aug 2016, 19:45
von Carnivore83
Hallo,
aufgrund der Betreuung unseres Kindes würde ich gerne den Teilzeitstatus beantragen - muss ich neben meinem formlosen Antrag lediglich die Geburtsurkunde (in Kopie) beifügen?

Mit freundlichen Grüßen
Florian

Re: Teilzeitstudium: Rechtswissenschaften

Verfasst: Mo 8. Aug 2016, 20:10
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Florian,

Das ist richtig - die Geburtsurkunde reicht als Nachweis für einen Antrag auf Teilzeitstudium aus, wenn der Grund für das Teilzeitstudium Kinderbetreuung ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Teilzeitstudium: Rechtswissenschaften

Verfasst: Mo 8. Aug 2016, 20:49
von Carnivore83
Hallo Frau Schelling,
vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!