Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Xinquan Liu, und ich interessiere mich für eine Bewerbung zum B.Sc. Geographie an der Universität Hamburg. Ich habe zuvor an der Universität Kassel ein Masterstudium in Stadt- und Regionalplanung begonnen, dieses jedoch nicht abgeschlossen.
Es gibt jedoch eine Prüfungen, die ich endgültig nicht bestanden habe:
- C-1.5-01 Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht
Anbei finden Sie das Dokument zum "endgültiges Nichtbestehen".
Zudem habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Universität Kassel erhalten, und bereits an der Universität Kassel exmatrikuliert. Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die nicht bestandenen Prüfung meine Bewerbung negativ beeinflussen könnten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Xinquan Liu
Lieber Xinquan Liu,
1) Ich würde Ihnen dringen davon abraten, persönliche Dokumente in öffentlichen Foren wie diesem zu posten. Ich habe Ihr Dokument aus Ihrem Beitrag entfernt.
2) "Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die nicht bestandenen Prüfung meine Bewerbung negativ beeinflussen könnten?"
a) Sie müssen im Rahmen der Online-Bewerbung bei uns in jedem Fall angeben, ob Sie schon einmal eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
b) Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie eine Zulassung erhalten und meine zuständigen Kolleg*innen der Meinung sind, dass eine fachliche Überscheidung zwischen dem Curriculum bzw. den Pflichtveranstaltungen des neuen Studiengangs und der endgültig nicht bestanden Prüfung bestehen könnte, werden Sie per E-Mail explizit dazu aufgefordert, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Fachbereiches der Universität Hamburg einzureichen.
Die von Ihnen angesprochene Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule, ist für uns bzw. unsere Prozesse irrelevant, da unser Fachbereich prüfen muss, ob ein Studium unseres Studiengangs, trotz der endgültig nicht bestanden Prüfung möglich ist oder nicht.
c) Ich empfehle Ihnen, sich innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) mit dem zuständigen Studienbüro der Universität Hamburg in Verbindung zu setzen und sich von den Kolleg*innen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, die bestätigt, dass Ihre endgültig nicht bestandene Prüfung einer Immatrikulation nicht entgegensteht, damit Sie das Dokument problemlos nachreichen können, falls es später verlangt wird.
Studienbüro des Fachbereiches Erdsystemwissenschaften der Universität Hamburg: https://www.geo.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Ich würde Ihnen dringen davon abraten, persönliche Dokumente in öffentlichen Foren wie diesem zu posten. Ich habe Ihr Dokument aus Ihrem Beitrag entfernt.
2) "Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die nicht bestandenen Prüfung meine Bewerbung negativ beeinflussen könnten?"
a) Sie müssen im Rahmen der Online-Bewerbung bei uns in jedem Fall angeben, ob Sie schon einmal eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
b) Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie eine Zulassung erhalten und meine zuständigen Kolleg*innen der Meinung sind, dass eine fachliche Überscheidung zwischen dem Curriculum bzw. den Pflichtveranstaltungen des neuen Studiengangs und der endgültig nicht bestanden Prüfung bestehen könnte, werden Sie per E-Mail explizit dazu aufgefordert, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Fachbereiches der Universität Hamburg einzureichen.
Die von Ihnen angesprochene Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule, ist für uns bzw. unsere Prozesse irrelevant, da unser Fachbereich prüfen muss, ob ein Studium unseres Studiengangs, trotz der endgültig nicht bestanden Prüfung möglich ist oder nicht.
c) Ich empfehle Ihnen, sich innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) mit dem zuständigen Studienbüro der Universität Hamburg in Verbindung zu setzen und sich von den Kolleg*innen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, die bestätigt, dass Ihre endgültig nicht bestandene Prüfung einer Immatrikulation nicht entgegensteht, damit Sie das Dokument problemlos nachreichen können, falls es später verlangt wird.
Studienbüro des Fachbereiches Erdsystemwissenschaften der Universität Hamburg: https://www.geo.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html
Liebe Grüße
Thomas Walter