Teilzeit-Studium, Ausbildung

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Bianca.Dau
Beiträge: 4
Registriert: Di 9. Aug 2016, 07:40

Bearbeitet Teilzeit-Studium, Ausbildung

Beitrag von Bianca.Dau »

Hallo zusammen.
Ich habe bereits hier im Forum gesucht und auch Recherche im Internet betrieben, jedoch kein konkretes Beispiel gefunden, dass mir wirklich weitergeholfen hätte.
Daher meine Frage zu folgender Situation:

Zur Zeit bin ich in der Ausbildung, beginne jetzt mein zweites Lehrjahr und verkürze auf zwei-einhalb Jahre.
Allerdings merke ich jeden Tag mehr, dass ich nicht ausgelastet bin und lieber studieren möchte,
was auch bereits vor der Ausbildung meinem Wunsch entsprach (aus diversen Gründen habe ich mich jedoch zur Ausbildung entschieden).

Nun die Frage:
Gilt auch eine Ausbildung als Arbeitsnachweis von über 15 Stunden, so dass ich mich für ein Teilzeitstudium einschreiben könnte?
Wenn ja, welche Förderungen stehen einem zu,
denn mit meinem Azubi-Lohn kann ich mir kaum die Semestergebühren leisten.
Bisher erhalte ich BaB, könnte mir aber durch Lohnerhöhnung zu gestrichen werden.
Generell, von der familiären Situation ausgehend, bin ich allerdings BaFög berechtigt.

Ob sich der Stress lohnt oder nicht, bitte ich Sie an dieser Stelle, meine Sorge zu sein,
mir geht es nur darum zu wissen, ob das generell eine Möglichkeit ist und wie man entsprechendes Finanzieren könnte.
Des Weiteren würde ich ja nur die ersten zwei Semester in Teilzeitstudieren und dann auf Vollzeit umsteigen wollen, ginge das?
Bekomme ich dann ebenfalls BaFög (hätte ich zumindest Anspruch darauf??)


Herzlichen Dank für die Bearbeitung.

Mit ganz lieben Grüßen
Bianca Dau
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeit-Studium, Ausbildung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Dau,

Wenn Sie Ihre Ausbildung als Vollzeittätigkeit betreiben, ist ein paralleles Teilzeitstudium an der Uni Hamburg nicht möglich, da Sie, um ein Teilzeitstudium beantragen zu können, durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, da Sie dem Studium auch im Teilzeitstatus mindestens die Hälfte Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit widmen können müssen. Sollten Sie Ihre Ausbildung auch in einer Teilzeittätigkeit von höchstens 20 Stunden zu Ende führen können, wäre ein paralleles Teilzeitstudium möglich. Sobald die Tätigkeit nicht mehr besteht, könnten Sie auch innerhalb des Studiums in ein Vollzeitstudium wechseln, da Sie ein Teilzeitstudium nicht für das gesamte Studium, sondern immer semesterweise beantragen.

Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer besonderen Situation sollten Sie sich beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks Hamburg beraten lassen. Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... /Finanzen/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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