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Ablehnungsbescheid
Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 10:02
von Gaye
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich meines Ablehnungsbescheides. Und zwar steht bei Leistung, dass ich auf Listenplatz 140 stehe und bei Wartezeit steht auf Listenplatz 126 im Nachrückverfahren. Was ist jetzt der Unterschied zwischen den beiden? Auf welchem Listenplatz stehe ich denn jetzt? Und wie groß sind meine Chance noch einen Studienplatz zu bekommen?Außerdem würde mich interessieren, wann ich ungefähr Bescheid bekommen würde.
Re: Ablehnungsbescheid
Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 11:22
von wiinf2016
Es gibt 2 Listen: eine nach Leistung, sprich der Abiturnote und ein nach Wartezeit, respektive den Wartesemestern (Halbjahre an denen du nicht Immatrikuliert warst).
Wenn auf den Ablehnungsbescheid steht:" [...]im Nachrückverfahren wären sie auf Listenplatz 60 nach Leistung[...]". Dann bedeutet das, dass 60 Personen mit Zulassungsbescheid ihre Zulassung ablehnen bzw. sich nicht Einschreiben müssten, damit du deinen Platz kriegst. Bei einem Listenplatz von 140 ist es dementsprechend ziemlich unwahrscheinlich. ABER: es kommt auch aufs Fach an! Bei sehr beliebten Fächern mit großer Bewerberzahl kann sich noch viel drehen.
Re: Ablehnungsbescheid
Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 11:26
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Gaye,
wiinf2016 erklärt es richtig: Die Leistungsliste und die Wartezeitliste sind unterschiedliche Ranglisten, auf denen Sie dem entsprechend auch auf unterschiedlichen Rangplätzen stehen können. Auf der Leistungsliste entscheidet die Abiturnote über den Rangplatz, auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen sind, über den Rangplatz. Zulassung nach Abiturnote und nach Wartezeit sind also unabhängig voneinander, daher die unterschiedlichen Rangplätze.
Wie groß Ihre Chancen sind, noch im Nachrückverfahren eine Studienplatz zu erhalten und wann Sie darüber Bescheid erhalten würden, können wir Ihnen leider nicht sagen, da dies davon abhängt, wie viele Ihrer erfolgreichen Mitbewerber/innen ihren Studienplatz annehmen werden und zu welchem Zeitpunkt sie das tun werden. Darüber wissen wir aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr als Sie.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Ablehnungsbescheid
Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:57
von ztirom01
Hallo

Bei mir steht im Ablehnungsbescheid folgendes:
Listenplatz (Leistung): 523
Listenplatz (Wartezeit): 225
Nachrückverfahren (Leistung): 6
Nachrückverfahren (Warteplatz): 168
Das würde bei mir also bedeuten, dass ich sehr weit Vorne bin und noch gute Chancen habe, richtig? Wenn also insgesamt 10 Leute ihren Platz zurückziehen bin ich dann zu 100% dabei. Unter der Berücksichtigung der 90:10 Quote.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Re: Ablehnungsbescheid
Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 10:59
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo ztirom01 ,
Um Ihre Frage beantworten zu können, sind personenbezogene Daten erforderlich. Wenden Sie sich daher bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung:
http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling