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Zulassungsvoraussetzung BWL

Verfasst: So 4. Mai 2025, 13:08
von Wiebke Bröker
Hallo,

im Bachelorstudiengang BWL heißt es unter Zulassungsvoraussetzungen, dass eine schriftliche Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, erforderlich ist.

Was konkret ist mit der schriftlichen Bestätigung gemeint? Handelt es sich um spezielle Zertifikate? Reicht das Abiturzeugnis, wenn man im Fach Englisch eine gewisse Punktezahl vorlegen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüß

Re: Zulassungsvoraussetzung BWL

Verfasst: Mi 7. Mai 2025, 16:01
von Campus Center - AO
Guten Tag Wiebke Bröker,

laut der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der
Fakultät für Betriebswirtschaft bestehen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
"Eine schriftliche Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausrei-
chende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens), um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen,
Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenen-
falls auch in englischer Sprache absolvieren zu können"
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bwl-20.pdf)

Die Art der Bestätigung ist nicht näher definiert, eine formlose Erklärung mit Hinweis auf das Abiturzeugnis oder ggfs. ein Zertifikat sollte ausreichen.

Re: Zulassungsvoraussetzung BWL

Verfasst: Mi 7. Mai 2025, 16:08
von Wiebke Bröker
Besten Dank für die schnelle Antwort!