Liebes Team,
da ich zwei Kinder im Alter von 5 und 11 Jahren habe, ist mir das Studium nur in Teilzeit möglich. Ich habe mich für den Master in Psychologie beworben und mir ist nicht ganz klar, in welcher Form ich den Nachweis erbringen muss. Das TZ-Studium beantrage ich sobald ich die Info über Zulassung bekommen habe über Stine? Welche Dokumente werden benötigt? Reichen die Geburtsurkunden der Kinder aus? Müssen diese Dokumente auch beglaubigt werden und sofort mit Annahme des Studienplatzes eingereicht werden?
Beste Grüße
Hallo NatHH,
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium reichen Sie im Falle einer Zulassung als formloses Schreiben mit dem Immatrikulationsantrag ein. Als Nachweis der Kinderbetreuung reichen unbeglaubigte Kopien der Geburtsurkunden aus. Der Bescheid zur Genehmigung Ihres Antrags wird Ihnen in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium reichen Sie im Falle einer Zulassung als formloses Schreiben mit dem Immatrikulationsantrag ein. Als Nachweis der Kinderbetreuung reichen unbeglaubigte Kopien der Geburtsurkunden aus. Der Bescheid zur Genehmigung Ihres Antrags wird Ihnen in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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