Seite 1 von 1

Zahlungsforderungsfrist

Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 22:43
von Sharkthe
Hallo,

ich werde die Tage die Immatrikulationsunterlagen abschicken und dann in den Urlaub fahren, weshalb ich erst ab dem 19. September wieder Zuhause wäre.

Deshalb wollte ich fragen, wie lang die Frist für die Zahlungsforderung ist, die man mit den vorläufigen Unterlagen bekommt.

Mit freundlichen Grüßen
Sharkthe

Re: Zahlungsforderungsfrist

Verfasst: Do 11. Aug 2016, 08:16
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Sharkthe,

Eine feste Frist für Erstsemester bezüglich der Zahlung des Semesterbeitrags gibt es an der Uni Hamburg nicht. Sie sollten den Semesterbeitrag aber zeitig nach dem Erhalt Ihrer vorläufigen Unterlagen zahlen, da Sie ansonsten Ihre endgültigen Semesterunterlagen ggf. erst spät erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling