Bearbeitet Sprachnachweis für das Lehramtsstudium Englisch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für das Lehramtsstudium Englisch an der Universität Hamburg und habe in diesem Zusammenhang eine Frage zum geforderten Englischnachweis.

Auf Ihrer Website ist unter anderem der Nachweis eines Sprachstands auf dem Niveau CEFR – Level B2+ genannt. In diesem Zusammenhang möchte ich mich erkundigen, ob auch der EF SET-Test als gültiger Nachweis anerkannt wird, wenn alle Testteile mit mindestens B2 bewertet wurden.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob der EF SET-Test als Englischnachweis akzeptiert wird, oder welche konkreten Anforderungen mit „CEFR – Level B2+“ gemeint sind? Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich beim CEFR nicht um einen Test, sondern um einen Referenzrahmen. Falls einer der aufgeführten Tests nachgewiesen werden muss, interessiert mich außerdem, ob beispielsweise ein TOEFL-Test nur anerkannt wird, wenn er in den letzten zwei Jahren abgelegt wurde, oder ob auch ein älterer Test berücksichtigt werden kann.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung.
Re: Sprachnachweis für das Lehramtsstudium Englisch
Liebe Silvia,
tatsächlich werden nur die Nachweise akzeptiert, die auf der Webseite bzw. in der Satzung genannt werden, d.h. nicht der von Ihnen genannte EF-SET Test.
Für die Teilstudiengänge Englisch in den Lehramtsstudiengängen LAGS, LASek, LAS mit den
Profilbildungen Grundschule (LASG) und Sekundarstufe (LASSek) sowie LAB besteht folgende
besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis englischer Sprachkompetenz durch Abiturnote von 11 Punkten im Fach Englisch auf
erhöhtem Niveau bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder 13 Punkten im Fach Englisch
auf grundlegendem Niveau oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen
Niveau:
a) CEFR B2+,
b) TOEFL iBT 90 Punkte,
c) ELTS 6.5 Academic Module,
d) CAE grade A oder
e) CPE grade A, B oder C.
(siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-32.pdf S.4 )

Die Gültigkeitsdauer der Testergebnisse wird in der Satzung nicht genauer definiert, daher wird z.B. ein TOEFL Test, der älter als 2 Jahre ist, akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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