Vorläufig kein Nachweis der Sprache

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zxc97631321
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Registriert: Sa 10. Mai 2025, 11:07

Bearbeitet Vorläufig kein Nachweis der Sprache

Beitrag von zxc97631321 »

Hallo zusammen,

ich bin ein Jurastudent aus China, ich habe vor, mich für das Wintersemester LLM an Ihrer Universität zu bewerben, aber im Moment habe ich nicht genügend Sprachnachweise, ich habe nur Goethe B2 und Testdaf 4354, ich möchte fragen, ob es möglich ist, dass ich zuerst die Zulassung bekomme, in diesem Fall kann ich zuerst die DSH in Deutschland bekommen, und dann die gültige DSH-Punktzahl bekommen, bevor ich mich für das Semester einschreibe. In diesem Fall kann ich zuerst die DSH in Deutschland ablegen und dann ein gültiges DSH-Ergebnis für die Einschreibung vor dem Semester erhalten.​

Vielen Dank und freundliche Grüße
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Campus Center - AO
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Registriert: Do 7. Nov 2024, 13:20

Bearbeitet Re: Vorläufig kein Nachweis der Sprache

Beitrag von Campus Center - AO »

Lieber zxc97631321,

die Deutschkenntnisse müssen zur Bewerbung nachgewiesen werden: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ht-llm.pdf
Eine "bedingte Zulassung" gibt es an der Uni Hamburg nicht.

Die folgenden Seite bietet eine Übersicht über die an der Uni Hamburg akzeptierten Deutschzertifikate: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse

Nähere Informationen zum Studiengang und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch hier:
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... recht.html
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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