Hallo,
ich würde mich gerne auf den Masterstudiengang Psychology bewerben. Anfang des Jahres habe ich gelesen, dass für die Berechnung der Durchschnittsnote entweder das Abitur oder die Abschlussnote des Erststudiums herangezogen werden kann, wenn ein Erststudium abgeschlossen worden ist.
Nun finde ich keine Infos mehr dazu. Ist diese Regelung abgeschafft worden?
Falls nein, wie kann ich das in der Online-Bewerbung entsprechend angeben, dass ich die Note des Erststudiums geltend machen möchte?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Liebe Grüße
Katharina