Liebes Service-Team,
zu meiner Freude habe ich einen Studienplatz für den Master BWL bei Ihnen erhalten. Da ich momentan noch an der Universität zu Köln im Master studiere, werde ich mich dort selbstredend exmatrikulieren um den Platz in Hamburg anzunehmen. Ist es notwendig, dass ich diese Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantrage, oder reicht es, wenn ich diese jetzt zum 30.09. beantrage (zwecks Nutzung des NRW-Tickets)?
Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
Julian Hillesheim
Liebe Frau Hillesheim,
Eine Exmatrikulation zum 30.09. reicht aus. Sie benötigen zur Immatrikulation an der Uni Hamburg in diesem Fall eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule darüber, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Exmatrikulation zum 30.09. reicht aus. Sie benötigen zur Immatrikulation an der Uni Hamburg in diesem Fall eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule darüber, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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