Guten Tag,
ich habe einen Zulassungsbescheid bekommen und will diesen gerne annehmen. Da ich in diesem, also dem vorangehenden Semester, an einer anderen Universität immatrikuliert war, muss ich zusätzlich einen Exmatrikulationsbescheid vorlegen. Dieser ist allerdings erst jetzt nach der Zusage beantragt und kann wohl einige Zeit in Anspruch nehmen. Online ist zu lesen, dass dieser nachgereicht werden kann. Mich würde interessieren, wie lange ich diesen nachreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan
Lieber Jonathan,
Für die Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule gibt es keine feste Frist. Sie sollten diese aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule gibt es keine feste Frist. Sie sollten diese aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für die Scheine Antwort. Nur um noch einmal sicher zu gehen: die Immatrikulation ist vollzogen, sobald Zeugnis und Krankenversicherungsbestätigung eingereicht sind? Zurück Zeit befinde ich mich nämlich noch bis Anfang Oktober im Ausland. Wäre es möglich, die Bestätigung dann erst nachzureichen und dann auch erst die Unterlagen zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan
Lieber Jonathan,
Ich gehe davon aus, dass Sie sich für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang beworben haben - bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang melden Sie sich bitte noch einmal zurück - in diesem Fall sind die Informationen, die ich Ihnen gebe, nicht korrekt. Zunächst müssen Sie in jedem Fall den ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie beglaubigte Kopien der Nachweise zu ggf. zu erfüllenden besonderen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) einreichen. Krankenversicherungs- und Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen, erhalten aber keine endgültigen Semesterunterlagen, so lange die beiden Bescheinigungen nicht vorliegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich gehe davon aus, dass Sie sich für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang beworben haben - bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang melden Sie sich bitte noch einmal zurück - in diesem Fall sind die Informationen, die ich Ihnen gebe, nicht korrekt. Zunächst müssen Sie in jedem Fall den ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie beglaubigte Kopien der Nachweise zu ggf. zu erfüllenden besonderen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) einreichen. Krankenversicherungs- und Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen, erhalten aber keine endgültigen Semesterunterlagen, so lange die beiden Bescheinigungen nicht vorliegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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