Hallo,
nach meiner Ausbildung zum Schiffahrtskaufmann würde ich gerne das Studium zum Berufsschullehrer beginnen. Mein Abitur NC liegt bei 3,0 und berechtigt mich somit wohl nicht. Ich komme allerdings auf 10 Wartesemester und würde einfach gerne mal wissen wieviele BewerberInnen z.B. Im letzten Bewerbungsverfahren mit 10 Wartesemestern waren und wieviele davon angenommen wurden.
Ich habe 2 Kinder, mit welchen meine Freundin und ich zusammen wohnen aber das gilt wahrscheinlich nicht als Härtefall etc. oder?
Danke für die Info und beste Grüße!
Lieber Philip,
Die Anzahlen der Bewerbungen mit 10 Wartesemestern für das Lehramt an Beruflichen Schulen aus den letzten Jahren kann ich Ihnen leider nicht nennen, da mir derartig detaillierte Auswertungen der Bewerbungszahlen nicht vorliegen. Die Anzahl der gesamten Bewerbungen für das Lehramt an Beruflichen Schulen aufgeschlüsselt nach Erziehungswissenschaft, Beruflichen Fachrichtungen und Unterrichtsfächern finden Sie in der folgenden Übersicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Anhand der Studienplatzzahlen können Sie auch sehen , wie viele Bewerber/innen jeweils zugelassen wurden. Über Wartezeit werden dabei nach Abzug der Vorabquoten 10% der Studienplätze vergeben. Weiterhin können Sie der Liste der NC-Werte aus den vergangenen Jahren entnehmen, welche Anzahl von Wartesemestern in den vergangenen Jahren für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft, den Beruflichen Fachrichtungen und den Unterrichtsfächern jeweils erforderlich war: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... aemter.pdf Wenn dort steht, dass 10 Wartesemester erforderlich waren, bedeutet das aber nicht, dass alle Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern zugelassen wurden, da im Fall der Wartezeitgleichheit das Los entscheidet. Um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählte Berufliche Fachrichtung sowie für Ihr Unterrichtsfach zugelassen werden. Daher müssen Sie sich die Werte für alle drei Teilfächer ansehen, um Ihre Zulassungschance einschätzen zu können. Wenn bei einem Teilfach konstant eine Zahl von 10 Wartesemestern zu finden ist, deutet das, dass es höchstwahrscheinlich mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern gab als Studienplätze über die Wartezeit zu vergeben waren. Das bedeutet dann, dass Sie auch im kommenden verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach darauf hoffen müssen, Losglück zu haben.
Kindererziehung ist ein Grund für einen Härtefallantrag aus Gründen der Ortsbindung. Wie groß Ihre Chancen für eine Zulassung als Härtefall aus diesem Grund sind, ist aber schwer einzuschätzen, da in der Quote für Härtefälle gesundheitliche Gründe für den Antrag Priorität gegenüber Ortsbindungsgründen haben. Hier kommt es also darauf an, welche Gründe Ihre Mitbewerber/innen für ihren Antrag vorzubringen haben. Detaillierte Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie auch in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Anzahlen der Bewerbungen mit 10 Wartesemestern für das Lehramt an Beruflichen Schulen aus den letzten Jahren kann ich Ihnen leider nicht nennen, da mir derartig detaillierte Auswertungen der Bewerbungszahlen nicht vorliegen. Die Anzahl der gesamten Bewerbungen für das Lehramt an Beruflichen Schulen aufgeschlüsselt nach Erziehungswissenschaft, Beruflichen Fachrichtungen und Unterrichtsfächern finden Sie in der folgenden Übersicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Anhand der Studienplatzzahlen können Sie auch sehen , wie viele Bewerber/innen jeweils zugelassen wurden. Über Wartezeit werden dabei nach Abzug der Vorabquoten 10% der Studienplätze vergeben. Weiterhin können Sie der Liste der NC-Werte aus den vergangenen Jahren entnehmen, welche Anzahl von Wartesemestern in den vergangenen Jahren für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft, den Beruflichen Fachrichtungen und den Unterrichtsfächern jeweils erforderlich war: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... aemter.pdf Wenn dort steht, dass 10 Wartesemester erforderlich waren, bedeutet das aber nicht, dass alle Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern zugelassen wurden, da im Fall der Wartezeitgleichheit das Los entscheidet. Um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählte Berufliche Fachrichtung sowie für Ihr Unterrichtsfach zugelassen werden. Daher müssen Sie sich die Werte für alle drei Teilfächer ansehen, um Ihre Zulassungschance einschätzen zu können. Wenn bei einem Teilfach konstant eine Zahl von 10 Wartesemestern zu finden ist, deutet das, dass es höchstwahrscheinlich mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern gab als Studienplätze über die Wartezeit zu vergeben waren. Das bedeutet dann, dass Sie auch im kommenden verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach darauf hoffen müssen, Losglück zu haben.
Kindererziehung ist ein Grund für einen Härtefallantrag aus Gründen der Ortsbindung. Wie groß Ihre Chancen für eine Zulassung als Härtefall aus diesem Grund sind, ist aber schwer einzuschätzen, da in der Quote für Härtefälle gesundheitliche Gründe für den Antrag Priorität gegenüber Ortsbindungsgründen haben. Hier kommt es also darauf an, welche Gründe Ihre Mitbewerber/innen für ihren Antrag vorzubringen haben. Detaillierte Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie auch in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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