Hallo Ali Azari Kehel,
eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Zahnmedizin ohne Abitur bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist).
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung sowie den Punktewerten aus dem HAM-Nat-BQ (siehe auch unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html) können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für den Studiengang Zahnmedizin zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Achtung: die Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist überarbeitet worden. Damit hat sich nicht nur das Bewerbungsverfahren, sondern auch die Quote im Zulassungsverfahren für diese Studiengänge geändert: für Bewerber*innen, die sich mit der Note der Eingangsprüfung (nach §38) bzw. mit der Meister-/Fachwirt-/Technikernote (nach §37) plus HAM-Nat-BQ bewerben, stehen zukünftig in der Vorabquote nur noch 0,2% der Studienplätze zur Verfügung. Was bedeutet das?
Für Bewerber:innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 38 und § 37 steht jeweils ein Studienplatz in Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zur Verfügung. Sollten Sie diesen Platz nicht erhalten, rutschen Sie nicht in das „normale Bewerbungsverfahren“, sondern scheiden aus den Zulassungsverfahren aus.
Siehe auch unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html
In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/. Sollten Sie Rückfragen haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Mit besten Grüßen,
BK