Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

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jasmin97
Beiträge: 1
Registriert: Mo 15. Aug 2016, 10:26

Bearbeitet Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Beitrag von jasmin97 »

Hallo,

ich bin über meine Mutter privatversichert und habe dafür auch schon die Bescheinigung. Den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht habe ich auch schon gestellt, aber die Bearbeitungsdauer kann bis zu 5 Wochen betragen, sodass ich sie nicht innerhalb der Einschreibefrist einreichen kann. Reicht für die Einschreibung eine Kopie des Antrags und kann ich die Befreiung nachreichen oder kann ich jetzt nicht eingeschrieben werden?

Danke schonmal
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo jasmin97,

Die können die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auch nachreichen. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall den ausgefüllten Immatrikulationsantrag sowie den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (sowie, sofern für Ihren Studiengang erforderlich, die Nachweise zur Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen) innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen.

Den Nachweis über Ihre private Versicherung können Sie, wenn Sie diesen bereits haben, auch bereits mit einreichen und dazu anmerken, dass die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nachgereicht wird. Eine Kopie des Antrags auf Befreiung müssen Sie nicht mit einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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