Bearbeitet Einschreibung für Wintersemester 2025/2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere zurzeit den Masterstudiengang, Grundzüge des deutschen Rechts, an der Philipps Universität Marburg, und befinde mich in der Vobereitungsphase meiner Masterarbeit. Auch wenn ich in der letzten Etappe meines Studiums bin,beabsichtige ich, einen anderen Masterstudiengang, der deutsches Recht LL.M. ist, an der Universität Hamburg aufzunehmen, um meine Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsrecht zu vertiefen. In diesem Sinne könnten Sie mich bitte über einen Punkt, die für mich unklar sind, informieren?

Anscheinend kann ich frühestmöglich im August meine Masterarbeit abgeben.Unter der Berücksichtigung der Bewertung und Verteidigung meiner Masterarbeit muss ich mich für das Wintersemester 2025-2026 an der Philipps Universität Marburg immatrikulieren lassen. Aus diesem Grund würde ich wissen, ob ich gleichzeitig sowohl an der Universität Hamburg als auch Philipps Universität Marburg eingeschrieben sein darf. Wenn ich mich nicht irre, spielt die Art des Studiums gemäß dem Hochschulgesetz eine wichtige Rolle. Daher möchte ich anmerken, dass mein aktueller Studiengang zulassungsfrei ist, während der von mir angestrebte Studiengang an der Universität Hamburg einer Zulassungsbeschränkung unterliegt.Um mir sicher zu sein, könnten Sie bitte das aufklären, ob ich mich für den genannten Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben lassen darf.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Einschreibung für Wintersemester 2025/2026
Liebe*r Muzafferp,

"Wenn ich mich nicht irre, spielt die Art des Studiums gemäß dem Hochschulgesetz eine wichtige Rolle."

Die Art des Studiums ist in Bezug auf die Regelungen des Bundeslands Hamburg bzw. der Universität Hamburg irrelevant.

Grundsätzlich darf man nur für einen Studiengang an deutschen Hochschulen immatrikuliert sein. Jede Abweichung davon ist eine Ausnahmen die i.d.R. eine gesonderten Antrag erfordert.

Sie werden im Wintersemester 2025/26 bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein und wollen paralel für einen zweiten Studiengang immatrikuliert werden.

Es ist daher ein Antrag auf ein Doppelstudium zusätzlich zur Bewerbung erforderlich, um die parallele Immatrikulation für zwei Studiengänge an deutschen Hochschulen zu ermöglichen.

Alle relevanten Informationen, Regelung, Fristen und Hinweis zu den erforderlichen Dokumenten im Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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