Hallo liebes Team der Uni Hamburg,
bei meiner Bewerbung sind für ein Masterstudium ist folgende Frage aufgetaucht:
Bei "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung", habe ich einmal eine Fachhochschulreife und einen Bachelorabschluss. Was von beiden soll ich da angeben? Ich hätte intuitiv meinen Bachelorabschluss angegeben, jedoch habe ich für diesen noch kein fixes Datum, da ich noch meine Bachelorarbeit schreibe. Das Feld mit dem Datum ist ein Pflichtfeld.
Anmerkung: Die Technische Hochschule Köln ist bei Ihnen als FH gelistet. Sie ist aber rechtlich weder eine FH, noch eine TH, sondern eine HAW (Hochschule angewandter Wissenschaften).
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße nach Hamburg,
Hartmut Möller
Lieber Hartmut Möller,
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass die Hochschulzugangsberechtigung für die meisten Masterstudiengänge irrelevant ist und die entsprechenden Angaben im Masterbewerbungsformular nur aus statistischen Gründen von uns erhoben werden.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist für keine Master eine Zugangsvoraussetzung. Es gibt ein paar Masterstudiengänge, die die Hochschulzugangsberechtigung als Auswahlkriterium verwenden.
2) Ob die Hochschulzugangsberechtigung ggf. ein Auswahlkriterium für eine Masterstudiengang ist, können Sie in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des jeweiligen Masterstudiengangs nachlesen: www.uni-hamburg.de/liste-master
3) Wenn Sie über mehrere Bildungsabschlüsse verfügen, die an der Universität Hamburg eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html) (d. h. beispielsweise einen Schulabschluss und einen Studienabschluss), dann können Sie frei wählen, welche der Hochschulzugangsberechtigungen Sie im Rahmen der Bewerbung verwenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass die Hochschulzugangsberechtigung für die meisten Masterstudiengänge irrelevant ist und die entsprechenden Angaben im Masterbewerbungsformular nur aus statistischen Gründen von uns erhoben werden.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist für keine Master eine Zugangsvoraussetzung. Es gibt ein paar Masterstudiengänge, die die Hochschulzugangsberechtigung als Auswahlkriterium verwenden.
2) Ob die Hochschulzugangsberechtigung ggf. ein Auswahlkriterium für eine Masterstudiengang ist, können Sie in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des jeweiligen Masterstudiengangs nachlesen: www.uni-hamburg.de/liste-master
3) Wenn Sie über mehrere Bildungsabschlüsse verfügen, die an der Universität Hamburg eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html) (d. h. beispielsweise einen Schulabschluss und einen Studienabschluss), dann können Sie frei wählen, welche der Hochschulzugangsberechtigungen Sie im Rahmen der Bewerbung verwenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter