Hallo liebes Campus-Forum-Team,
zurzeit bin ich noch Vollzeit im Masterstudium eingeschrieben, warte allerdings nur noch auf die Benotung meiner Projektstudie und Masterarbeit sowie die Verteidigung meiner Masterarbeit. Ab Juni beginne ich deshalb bereits einen Vollzeitjob. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich irgendetwas beachten muss, wenn es zu einer kurzzeitigen Überschneidung kommt? Und wie ist das wenn ich meinen Studentenstatus verlieren würde, kann ich das Semesterticket für dieses Semester trotzdem weiterhin nutzen?
Viele Grüße
Eileen
Liebe Eileen,
"Nun stelle ich mir die Frage, ob ich irgendetwas beachten muss, wenn es zu einer kurzzeitigen Überschneidung kommt?"
Nein.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen. Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, Praktikum, Volontariat etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, Beurlaubung) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit nicht einschränken.
Bitte beachten Sie, dass sich die Aussage nur auf die Regelungen der Universität Hamburg bezieht und Sie sich bezüglich der Regelungen anderen Institutionen (Krankenkassen, Stipendiengeber etc.) selbstständig informieren müssen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Nun stelle ich mir die Frage, ob ich irgendetwas beachten muss, wenn es zu einer kurzzeitigen Überschneidung kommt?"
Nein.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen. Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, Praktikum, Volontariat etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, Beurlaubung) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit nicht einschränken.
Bitte beachten Sie, dass sich die Aussage nur auf die Regelungen der Universität Hamburg bezieht und Sie sich bezüglich der Regelungen anderen Institutionen (Krankenkassen, Stipendiengeber etc.) selbstständig informieren müssen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo liebes Campus-Forum Team,
Mir stellte sich eine ähnliche Frage, nur während des Bachelorstudiums (Soziologie).
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt die Regelung, dass es seitens der Uni Hamburg nichts zu beachten gibt, wenn neben dem Vollzeitstudium auch Vollzeit/Teilzeit gearbeitet wird, studiengangsübergreifend.
Gibt es die Möglichkeit, eine schriftliche Bestätigung darüber von der Uni zu erhalten (zur Vorlage beim Arbeitgeber)? Das Studienbüro hatte mich hier ans Campus-Center verwiesen.
Ganz lieben Dank vorab für eine Auskunft.
Viele Grüße
Janika
Mir stellte sich eine ähnliche Frage, nur während des Bachelorstudiums (Soziologie).
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt die Regelung, dass es seitens der Uni Hamburg nichts zu beachten gibt, wenn neben dem Vollzeitstudium auch Vollzeit/Teilzeit gearbeitet wird, studiengangsübergreifend.
Gibt es die Möglichkeit, eine schriftliche Bestätigung darüber von der Uni zu erhalten (zur Vorlage beim Arbeitgeber)? Das Studienbüro hatte mich hier ans Campus-Center verwiesen.
Ganz lieben Dank vorab für eine Auskunft.
Viele Grüße
Janika
Hallo Janika,
wir stellen keine offizielle Bestätigung darüber aus. Allerdings bestätigen wir Ihnen gerne in einer Email, dass es studiengangsübergreifend dazu keine Vorgaben oder Beschränkungen gibt - bitte wenden Sie sich dazu bitte über das Kontaktformular an uns. www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Diese Email können Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
wir stellen keine offizielle Bestätigung darüber aus. Allerdings bestätigen wir Ihnen gerne in einer Email, dass es studiengangsübergreifend dazu keine Vorgaben oder Beschränkungen gibt - bitte wenden Sie sich dazu bitte über das Kontaktformular an uns. www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Diese Email können Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de