Hallo,
ich möchte mich zum kommenden Wintersemester in den Chemie-Master an der Uni Hamburg einschreiben. Gerade mache ich meinen Bachelor noch fertig, werde diesen aber voraussichtlich Ende August bekommen.
Wie soll ich nun die Anmeldung ausfüllen? Derzeit habe ich ja noch keine Ahnung welche Note ich haben werde und wann genau ich mein Bachelorzeugnis bekomme.
Soll ich bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung dann nur mein Abi-Zeugnis angeben oder soll ich ein ungefähres Datum für meinen Bachlor angeben?
Beste Grüße
Liebe*r Einar,
1) "Soll ich bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung dann nur mein Abi-Zeugnis angeben oder soll ich ein ungefähres Datum für meinen Bachlor angeben?"
Ihre Frage beruht auf einem Missverständnis des Ausdrucks „Hochschulzugangsberechtigung”.
a) Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Bildungsabschluss, der zum Hochschulstudium berechtigt. Eine HZB ist eine notwendige Zugangsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge (d. h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge).
b) Eine HZB ist keine Zugangsvoraussetzung für einen Master. Bei einer Masterbewerbung ist die HZB meistens irrelevant. Für manche Master wird die HZB als sekundäres Auswahlkriterium genutzt.
Bei einer Masterbewerbung sind die Angaben zur HZB in der Online-Bewerbung also in der Regel nicht relevant und werden nur aus statistischen Gründen erhoben.
c) Bei einer Masterbewerbung ist das für den Master qualifizierende Studium (in der Regel ein Bachelorstudium) relevant, da es die entscheidende Zugangsvoraussetzung für den Master ist.
2) Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, kann dieser zukünftige Bildungsabschluss auch noch keine HZB sein, da nur ein vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossenes Studium überhaupt eine HZB darstellt.
Die einschlägigen Informationen zum Thema „Hochschulzugangsberechtigung” (welche Bildungsabschlüsse unter welchen Bedingungen eine HZB darstellen) finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html.
3) Nach Ihren Angaben verfügen Sie nur über einen Bildungsabschluss, nämlich Ihr Abitur, welches eine HZB darstellt. Insofern machen Sie bitte Angaben zu Ihrem Abitur im Abschnitt „Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung”.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Soll ich bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung dann nur mein Abi-Zeugnis angeben oder soll ich ein ungefähres Datum für meinen Bachlor angeben?"
Ihre Frage beruht auf einem Missverständnis des Ausdrucks „Hochschulzugangsberechtigung”.
a) Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Bildungsabschluss, der zum Hochschulstudium berechtigt. Eine HZB ist eine notwendige Zugangsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge (d. h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge).
b) Eine HZB ist keine Zugangsvoraussetzung für einen Master. Bei einer Masterbewerbung ist die HZB meistens irrelevant. Für manche Master wird die HZB als sekundäres Auswahlkriterium genutzt.
Bei einer Masterbewerbung sind die Angaben zur HZB in der Online-Bewerbung also in der Regel nicht relevant und werden nur aus statistischen Gründen erhoben.
c) Bei einer Masterbewerbung ist das für den Master qualifizierende Studium (in der Regel ein Bachelorstudium) relevant, da es die entscheidende Zugangsvoraussetzung für den Master ist.
2) Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, kann dieser zukünftige Bildungsabschluss auch noch keine HZB sein, da nur ein vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossenes Studium überhaupt eine HZB darstellt.
Die einschlägigen Informationen zum Thema „Hochschulzugangsberechtigung” (welche Bildungsabschlüsse unter welchen Bedingungen eine HZB darstellen) finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html.
3) Nach Ihren Angaben verfügen Sie nur über einen Bildungsabschluss, nämlich Ihr Abitur, welches eine HZB darstellt. Insofern machen Sie bitte Angaben zu Ihrem Abitur im Abschnitt „Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung”.
Liebe Grüße
Thomas Walter